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Entfernung aus den Räumlichkeiten/Zugangsverweigerung

A. Alle Gäste sind verpflichtet, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den RECRONBedingungen und der Parkordnung enthaltenen Vorschriften und Regeln strikt einzuhalten und den Anweisungen des Personals des Unternehmers und/oder eines eventuell anwesenden Sicherheitsdienstes, in welcher Form und in welchem Zusammenhang auch immer, Folge zu leisten. Dies gilt auch für die Regeln für die Nutzung der Einrichtungen.

B. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen und Regeln sowie die Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals kann zum Ausschluss aus dem Park führen, wobei der Zugang zum Park verweigert wird, ohne dass Sie Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge haben, unbeschadet des Rechts des Unternehmers, Ersatz für den durch den Verstoß verursachten Schaden zu verlangen. In der Regel wird zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. In dringenden Fällen kann nach Ermessen des Unternehmers davon abgesehen werden, und Sie werden sofort aus dem Park verwiesen und der Zutritt verweigert. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, im Falle einer (ersten) Verwarnung eine zusätzliche Kaution zu erheben.