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Fundsachen

A. Fundstücke können an der Rezeption abgegeben werden. Auf Wunsch eines bereits abgereisten Gastes kann ihm der gefundene Gegenstand auf seine Kosten und sein Risiko zugesandt werden (Nachnahme). Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an der Fundsache.

B. Meldet sich der Eigentümer einer Fundsache nicht innerhalb eines Monats nach der Herausgabe der Fundsache, so wird davon ausgegangen, dass er den Besitz der Fundsache aufgegeben hat.