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Kaution

A. Wenn für Einrichtungen eine Kaution erhoben wird, muss die Einrichtung in demselben Zustand wie bei der Ausgabe und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Wird die Einrichtung nicht in demselben Zustand zurückgegeben, kann die Ferienanlage die Kaution einbehalten. Wird die Einrichtung später als zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben? Die Kaution wird einbehalten und pro 15 Minuten wird ein Bußgeld von 10,00 € erhoben.

B. Für gepflasterte Schrankenpässe wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Wir erhalten den gepflasterten Schrankenpass nicht zurück? Die Kaution wird einbehalten.

C. Der Ferienpark kann jederzeit eine Kaution für den Aufenthalt verlangen. Bei einer Gruppenbuchung wird eine Pauschalanzahlung fällig.