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(Nacht-)Ruhe und Belästigung

A. Die Nachtruhe auf unserem Gelände sollte von 23 Uhr bis 7 Uhr morgens eingehalten werden. Dazu gehören auch keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm. Außerdem dürfen in dieser Zeit keine motorisierten Fahrzeuge benutzt werden. Ab 01.00 Uhr ist es nicht mehr erlaubt, sich im Park zu bewegen. Sollten Sie dennoch eine Belästigung darstellen, ist das Personal des Vakantiepark Eiland van Maurik befugt, Sie zur Ruhe anzuhalten oder Sie von unserem Gelände zu verweisen.

B. Auch tagsüber ist es nicht erlaubt, Musikträger, Musikinstrumente und andere Gegenstände, die eine Lärmbelästigung verursachen (können), in einer Weise zu benutzen, die eine Belästigung darstellt. Mit dem Eingang einer Beschwerde eines anderen Gastes ist die Belästigung im Prinzip festgestellt.

C. Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Der Besitz von geöffneten Flaschen und/oder Dosen mit Alkohol gilt als öffentliche Trunkenheit. Der Konsum von Alkohol ist nur in den Unterkünften, auf dem Campingplatz und in den Verpflegungseinrichtungen erlaubt. Alkoholkonsum unter 18 Jahren ist verboten.

D. Es ist verboten, (weiche) Drogen auf, um und in der Unterkunft oder auf dem Campingplatz zu konsumieren oder zu besitzen.

E. Der Ferienpark hat das Recht, Arbeiten und Wartungsarbeiten vor 08:00 Uhr zu beginnen.