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Sicherheitsanforderungen

A. Sie sind verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften und die Anweisungen des zuständigen Personals unverzüglich zu befolgen.

B. Im Hinblick auf Notfälle und die An- und Abreise (von Rettungsdiensten) müssen Wege, Zufahrten und Schranken stets frei von Autos und anderen Hindernissen bleiben.

C. Schränken Sie die Benutzung von Motoren und/oder Autos auf dem Gelände so weit wie möglich ein. Schneller als 5 km/h darf nicht gefahren werden (5 km = Schrittgeschwindigkeit). Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.

D. Die Benutzung von Motorrollern, Mopeds, Elektrorollern und/oder anderen elektrisch angetriebenen Verkehrsmitteln (mit Ausnahme von Autos und/oder Rollern) ist im Park verboten. In besonderen Fällen kann nach dem Ermessen des Parkleiters eine Ausnahme von diesem Verbot gewährt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt.

E. Offenes Feuer ist streng verboten. Im Zusammenhang mit der Brandgefahr ist es verboten, Kerzen oder Feuerkörbe in Abwesenheit brennen zu lassen, brennende Zigarren, Zigaretten und Streichhölzer wegzuwerfen. Ebenso ist das Vorhandensein von brennbaren und/oder explosiven Stoffen verboten.

F. Die Benutzung eines Grills im Park ist erlaubt, sofern er mindestens 3 Meter von Bäumen, Büschen, Zäunen, Gebäuden und der Unterkunft entfernt ist. Auch ein Eimer mit etwa 10 Litern Wasser sollte für Notfälle in unmittelbarer Nähe des Grills aufbewahrt werden. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle und Briketts verwendet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen (z.B. bei extremer Trockenheit) die Benutzung eines Grills zu untersagen.

G. Aus Gründen der Brandgefahr dürfen ausgediente Grills erst nach dem Löschen und Abkühlen in die dafür vorgesehenen Container geworfen werden.